Wir übersetzen amtliche und persönliche Dokumente in über 30 Sprachen – mit Unterschrift und Stempel eines vereidigten Übersetzers. Wo es erforderlich ist, übernehmen wir auch die Beglaubigung und die Legalisierung, damit Ihre Dokumente bei den Behörden gültig sind.
Bei Maxima Life in Warna fertigen wir seit 2004 beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer an. Durch unsere Hände ist so ziemlich alles gegangen – vom einseitigen Schreiben bis zum fünfzigseitigen Vertrag und zur technischen Dokumentation. Wenn ein Dokument offiziell verwendet werden soll, bereiten wir es so vor, dass die Behörde, der Sie es vorlegen, es auch annimmt – ohne dass Sie ein zweites Mal kommen müssen.
Wir arbeiten mit über 30 Sprachen. Zu den am häufigsten nachgefragten gehören:
Die obige Liste ist nur ein Teil dessen, womit wir arbeiten. Sollte die von Ihnen benötigte Sprache nicht aufgeführt sein, fragen Sie uns – fast immer finden wir einen Übersetzer.
Der vereidigte Übersetzer ist ein Übersetzer, dessen Unterschrift bei der Konsularabteilung des Außenministeriums beglaubigt ist und der für die Richtigkeit der Übersetzung haftet. Die offizielle Übersetzung wird mit seiner Unterschrift und seinem Stempel versehen und üblicherweise einer Kopie des Originals beigefügt.
Für einen Großteil der Dokumente reicht das aus. Es gibt jedoch Fälle – meist dann, wenn das Dokument einer ausländischen Behörde vorgelegt wird –, in denen die Unterschrift des Übersetzers zusätzlich beglaubigt werden muss und mitunter auf dem Dokument selbst eine Apostille oder Legalisierung angebracht werden muss. Was in Ihrem Fall genau erforderlich ist, sagen wir Ihnen bereits, bevor wir beginnen.
Bei uns gehen Dokumente aus den unterschiedlichsten Bereichen ein:
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Art von Übersetzung Sie genau benötigen, sagen Sie uns, was Sie mit dem Dokument vorhaben, und wir weisen Ihnen den Weg. Zur Orientierung beim Preis sehen Sie sich unsere Preise an; am genauesten ist es jedoch, uns das Dokument für ein kostenloses Angebot zu senden.
Ein vereidigter Übersetzer ist ein Übersetzer, dessen Unterschrift bei der Konsularabteilung des Außenministeriums beglaubigt ist und der für die Richtigkeit der Übersetzung haftet. Die Übersetzung wird mit seiner Unterschrift und seinem Stempel versehen, und bei Bedarf wird die Unterschrift zusätzlich für die Vorlage bei Behörden beglaubigt.
Für die Verwendung im Ausland ist in der Regel eine offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich, häufig auch die Beglaubigung seiner Unterschrift und/oder eine Apostille auf dem Dokument. Die konkreten Anforderungen hängen vom Empfängerland und der jeweiligen Behörde ab – wir beraten Sie kostenlos, bevor wir beginnen.
Wir arbeiten mit über 30 Sprachen, darunter Englisch, Deutsch, Russisch, Türkisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Griechisch, Rumänisch und Niederländisch. Sollte die von Ihnen gesuchte Sprache nicht in der Liste stehen, fragen Sie uns – wir können wahrscheinlich helfen.
Sie können uns ein gut lesbares Foto oder einen Scan des Dokuments per E-Mail senden oder es in unserem Büro im Zentrum von Warna vorbeibringen. Wir nennen Ihnen Bearbeitungszeit und Preis kostenlos, bevor wir mit der Arbeit beginnen.
Senden Sie es uns oder beschreiben Sie uns, was Sie benötigen – wir nennen Ihnen Bearbeitungszeit und Preis.
Kostenloses Angebot anfordernoder rufen Sie an: 052 633 632 · 0879 633 632