Benötigen Sie ein Führungszeugnis für das Ausland? Wir versehen es mit einer Apostille vom Justizministerium und fertigen eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer an. Bringen Sie das Dokument in Warna vorbei – um den Rest kümmern wir uns.
Nach dem Führungszeugnis fragen bei uns vor allem Menschen, die im Ausland eine Stelle antreten, ein Visum oder die Staatsbürgerschaft beantragen oder eine Aufenthaltserlaubnis erwirken möchten. Das bloße Papier vom Gericht ist im Ausland jedoch selten ausreichend – fast immer werden eine Apostille und eine Übersetzung verlangt. Hier bei Maxima Life übernehmen wir beides.
Das Dokument stellt das für den Wohnort zuständige Bezirksgericht aus. Es geht auch elektronisch – über das Portal des Justizministeriums, ohne dass Sie zum Gericht müssen. Eine Ausnahme: Wenn Sie außerhalb des Bezirks des Bezirksgerichts geboren wurden, stellt das Justizministerium selbst das Führungszeugnis aus.
Der Ablauf ist folgender: Zuerst wird auf das Führungszeugnis eine Apostille vom Justizministerium gesetzt, danach folgt die beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer in die Sprache des Landes, in dem Sie es einreichen werden. Die Apostille gilt jedoch nicht überall. Für Länder, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören, wird eine vollständige (konsularische) Legalisierung durchgeführt – ein Verfahren, das mehr Zeit in Anspruch nimmt. Den Unterschied haben wir ausführlich auf der Seite zur Legalisierung und Apostille erklärt.
Achten Sie auf die Frist. Das Führungszeugnis ist 6 Monate ab dem Ausstellungstag gültig. Schieben Sie Übersetzung und Beglaubigung deshalb nicht auf – wir haben Menschen erlebt, deren Frist genau vor der Einreichung der Unterlagen ablief und die alles neu beantragen mussten.
Die Übersetzung fertigt ein vereidigter Übersetzer an – nur so akzeptiert die zuständige Behörde sie ohne Beanstandungen.
Was es kostet und in wie vielen Tagen es fertig ist, hängt von der Sprache ab und davon, ob eine Apostille ausreicht oder eine vollständige Legalisierung erforderlich ist. Sagen Sie uns, für welches Land Sie das Dokument benötigen, und wir nennen Ihnen eine genaue Frist und einen Preis. Eine Orientierung zu den Preisen finden Sie auch auf der Seite Preise.
Sechs Monate ab dem Ausstellungsdatum. Wegen dieser Frist ist es ratsam, Übersetzung und Beglaubigung bald nach der Ausstellung des Dokuments zu erledigen, damit es Ihnen nicht abläuft, während Sie die übrigen Unterlagen zusammenstellen.
Für die Verwendung im Ausland – ja. Auf das Führungszeugnis wird eine Apostille vom Justizministerium gesetzt, danach folgt die beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer. Bei Staaten außerhalb des Haager Übereinkommens entfällt die Apostille und es wird eine vollständige (konsularische) Legalisierung durchgeführt.
Ja – über das Portal des Justizministeriums, ohne Gang zum Gericht. Andernfalls stellt es das für den Wohnort zuständige Bezirksgericht aus, und für außerhalb dieses Bezirks Geborene das Justizministerium.
Das hängt von der Sprache ab und davon, ob eine Apostille ausreicht oder eine vollständige Legalisierung erforderlich ist. Wir bieten einen Standard- und einen Eilservice – schreiben Sie uns oder rufen Sie an für eine genaue Frist und ein Angebot.
Sagen Sie uns, für welches Land Sie das Dokument benötigen – wir nennen Ihnen Frist und Preis.
Kostenloses Angebot anfordernoder rufen Sie an: 052 633 632 · 0879 633 632